Der St. Hubertus-Schützenbruderschaft Hövelhof e.V.
zur Schützenuniform sowie zu Dienstrang- und Funktionsbezeichnungen
i.d. Fassung des Beschlusses des Btl. Vorstandes vom 23.06.1998 und 09.04.2002
Inhalt:
00. Vorbemerkungen
01. Schützenuniform
02. Schärpe
03. Ärmelwappen und Ärmelbänder
04. Säbel und Degen
05. Dienstrangbezeichnungen
06. Beförderungen
07. Dienstrangabzeichen
08. Funktionsbezeichnungen
09. Auszeichnungen, Orden und Ehrenzeichen
00. Vorbemerkungen
Mit dieser Grundsatzregelung ist nicht beabsichtigt, grundlegende Neuregelungen für den Bereich der St. Hubertus Schützenbruderschaft Hövelhof einzuführen. In ihr sollen im wesentlichen die in der Vergangenheit bereits praktizierten Regelungen und Handhabung in schriftlicher Form festgehalten werden. Diese Grundsatzordnung kann und sollte durch den Btl.Vorstand neuen und ggfls. besseren Erkenntnissen jeweils angepasst werden.
01. Schützenuniform
01.1 Allgemeines
Im Rahmen der Traditions- und Brauchtumspflege ist für die St. Hubertus-Schützenbruderschaft Hövelhof e.V. eine einheitliche Schützenuniform für die Herren und ab dem xx.yy.2024 auch für die Damen eingeführt. Die Uniform für die Damen ist ab dem Punkt 01.05. beschrieben. Neben der Bezeichnung Schützenuniform kann auch die Bezeichnung Schützentracht verwendet werden. Die Schützenuniform besteht aus:
01.2 Schützenmütze
Grundausstattung: Mütze in grün mit schwarzem Schirm und Abschlussband in „rot-gold“.
Zusatzausstattung: schwarzes Mützenband sowie Eichenlaub mit silberner Eichennadel.
01.3 Schützenjacke
Ausführung: grünes Tuch mit dunkelgrünen Revers und Ärmelrand sowie einem Emblem des farbigen Gemeindewappens mit der Aufschrift „Hövelhof“ auf dem linken Ärmel (ca. 13 cm unterhalb der Schulter).
Ausstattung der Schützenjacke:
Vorderseite: 2 Seitentaschen, 6 schwarze Jackenknöpfe
sowie angeheftetem Mitgliedsabzeichen der Bruderschaft
Rückseite: 1 aufgesetztes Gürtelband mit 2 schwarzen Jackenknöpfen
sowie 2 zusätzl. schwarzen Jackenknöpfen am Schoss der Schützenjacke.
01.4 Zusatzausstattung
Weißes Oberhemd mit grüner Krawatte (ggfls. mit eingearb. Schützenemblem),
schwarze Hose, schwarze Socken und schwarze Schuhe.
Zusätzlich werden getragen:
- dunkelgrüne Schulterstücke
- weiße Handschuhe - ab Dienstrang Uffz
- Schärpe in den Farben „grün-weiß“ mit Goldfransen - ab Dienstrang Fw
(sie wird über der rechten Schulter getragen)
- Eichenlaub an der Schützenmütze - bis einschl. Dienstrang Oltn -
01.5 Schützenmütze für die Damen
Es ist keine Kopfbedeckung für die Damen ausgewählt.
01.6 Schützenjacke für die Damen
Ausführung: grünes Tuch mit dunkelgrünen Revers und Ärmelrand sowie einem Emblem des farbigen Gemeindewappens mit der Aufschrift „Hövelhof“ auf dem linken Ärmel (ca. 13 cm unterhalb der Schulter).
Ausstattung der Schützenjacke:
Vorderseite: 2 Seitentaschen, 3 schwarze Jackenknöpfe (Einreiher)
sowie angeheftetem Mitgliedsabzeichen der Bruderschaft
Rückseite: die Rückseite hat keine Ausstattung.
01.7 Zusatzausstattung für die Damen
Weißes Oberhemd oder Bluse mit grüner Krawatte (ggfls. mit eingearb. Schützenemblem),
schwarze Hose, schwarze Socken und schwarze Schuhe.
Zusätzlich werden getragen:
- dunkelgrüne Schulterstücke
- weiße Handschuhe - ab Dienstrang Unteroffizier
- Schärpe in den Farben „grün-weiß“ mit Goldfransen - ab Dienstrang Feldwebel
(sie wird über der rechten Schulter getragen)
Anmerkung:
Soweit Mitglieder der Bruderschaft als Messdiener eingesetzt werden, tragen sie bei Schützen- und Beerdigungsmessen Schützenuniform, jedoch ohne Schärpe und Handschuhe (Btl.Vorstand vom 09.11.1993).
Bei Beerdigungen treten die Kranzträger in Uniform, jedoch ohne Schärpe, an (Btl.Vorstand vom 04.09.2001).
02. Schärpe
02.1 Die Schärpe wird bei der Teilnahme an folgenden Veranstaltungen getragen:
- Vogelschießen
- Schützenfestsonntag
- Schützenfestmontag (nachmittags und abends)
- Wallfahrten mit offizieller Schützenbeteiligung
- Winterball der Königskompanie
- Bundesfest bzw. Bundeskönigsschießen
- Besuch auswärtiger Schützenbruderschaften/-vereine und Erntedankfest in Espeln
02.2 Die Teilnahme an folgenden Veranstaltungen erfolgt o h n e Schärpe:
- Schützenfestsamstag
- Schützenfestmontag (vormittags)
- Erntedankmesse
- Hubertusmesse
- Schützenmesse der Hövelrieger Kp. mit anschl. Kranzniederlegung
- Kranzniederlegung an der Mahn- und Gedenkstätte in Hövelhof
- Teilnahme an Prozessionen
- Winterbälle (ausgenommen Winterball der Königskompanie)
- Jahreshauptversammlung (Generalversammlung) des Bataillons
- Jahreshauptversammlungen der Kompanien
- Bezirksverbandstag
- Bezirksjungschützentag
Anm.:
Die Teilnahme an der Generalversammlung der Bruderschaft, den Schützenmessen und den Jahreshauptversammlungen der Kompanien erfolgt immer in Uniform, jedoch ohne Schärpe.
03. Ärmelwappen und Ärmelbänder
03.1 Allgemeines
Ärmelwappen und Ärmelbänder können nur von bestimmten Funktionsträgern getragen werden. Zu unterscheiden von den Ärmelwappen i.S. dieser Bestimmung ist das „Gemeindewappen“ auf dem linken Ärmel der Schützenuniform (siehe dazu unter Ziff. 01.3).
03.2 Ärmelwappen
Neben dem Emblem des Gemeindewappens kann von folgenden Funktionsträgern ein zusätzliches Wappen auf dem linken Ärmel getragen werden (in der Größe in etwa dem Gemeindewappen angepasst):
- Jungschützenmeister
- Fahnenschwenkermeister
03.3 Ärmelbänder
Schützen, welche die Königswürde errungen haben, wird das sog. Königsärmelband verliehen; ggfls. können sie zusätzlich bei Erringung der Würde eines Bundes-, Diözesan- bzw. Bezirkskönigs das Bundes-, Diözesan- bzw. Bezirkskönigsärmelband tragen.
Für andere an Funktionsträger verliehene Ärmelbänder kommen z.B. folgende Aufschriften in Betracht:
Btl.Schießmeister
Platzmeister
Quartiermeister
04. Säbel und Degen
04.1 Allgemeines
Säbel und Degen dürfen nur von bestimmten Funktionsträgern getragen werden. Dabei werden Säbel und Degen getragen:
a) anl. des Vogelschießens
b) anl. des Festmarsches und der Parade am Schützenfestsonntag und Schützenfestmontag
c) Die Btl.Fahnenoffiziere tragen Degen bei allen offiziellen Auftritten mit der Btl.Fahne.
04.2 Säbel
Den sog. Löwenkopfsäbel tragen
- der Oberst
- der Oberstleutnant
04.3 Degen
Ein Degen wird getragen von:
- den Kompaniechefs
- den Btl.Fahnenoffizieren
Das Tragen von Degen von weiteren mit besonderen Funktionen beauftragten Kompanieangehörigen (z.B. stellvertretender Kompaniechef, Kompaniefahnenoffizier, Zugführer) regeln die einzelnen Kompanievorstände.
05. Dienstrangbezeichnungen
Innerhalb der St. Hubertus-Schützenbruderschaft Hövelhof e.V. sind folgende Dienstrangbezeichnungen eingeführt:
Dienstrang | Abkürzung | Anmerkung |
Oberst | Dieser Dienstrang ist grundsätzlich dem 1. Brudermeister vorbehalten. | |
Oberstleutnant | Oberstltn. | Dieser Dienstrang ist grundsätzlich dem 2. Brudermeister vorbehalten. |
Hauptmann | Dieser Dienstrang ist grundsätzlich dem 2. Brudermeister vorbehalten. | Dieser Dienstrang wird generell den einzelnen Kompaniechefs sowie den Mitgliedern des geschäftsführenden Btl.Vorstandes verliehen. |
Oberleutnant | Oltn. | Dieser Dienstrang wird im Regelfall an die stellvertr. Kompaniechefs sowie an verdiente Btl.Fahnenoffziere verliehen. |
Leutnant | Ltn. | |
Hauptfeldwebel | HptFw. | Dieser Dienstrang wird im Regelfall dem jeweiligen Kompaniespieß verliehen. |
Feldwebel | Fw. | Kompaniequartiermeister, und zwar im Regelfall nach 1 Dienstjahr in dieser Funktion. |
Unteroffizier | Uffz. | Schützen, die erstmals die Prinzenwürde errungen haben, sollten im Regelfall zum Uffz befördert werden. |
Schütze | Sch. |
06. Beförderungen
06.1 Allgemeines
Unter Beförderung im Sinne dieser Grundsatzordnung ist die Verleihung einer höheren Dienstrangstufe zu verstehen. Die Beförderung in einen höheren Dienstrang sollte grundsätzlich in einem dem Anlass entsprechenden würdigen Rahmen ausgesprochen werden. Die mit der Beförderung verbundenen neuen Dienstrangabzeichen sollte der zur Beförderung Anstehende nach Möglichkeit nur in Schützentracht entgegennehmen.
06.2 Zuständigkeit
Die allgemeine Zuständigkeit für Beförderungen ist geregelt in der
Grundsatzordnung zur organisatorischen Gliederung sowie Aufgabenverteilung
an einzelne Funktionsträger der Bruderschaft
in der jeweils gültigen Fassung.
Danach sind z.B. zuständig: der Erste Brudermeister bzw. im Vertretungsfall
der Zweite Brudermeister
für die Beförderung von Bataillonsangehörigen
die Kompaniechefs
für die Beförderung von Kompanieangehörigen
bis einschl. Dienstrang Oberleutnant.
07. Dienstrangabzeichen
Es sind folgende Dienstrangabzeichen als Bestandteil zur Schützenuniform eingeführt:
Oberst | Schützenmütze | 35 mm breites geflochtenes Mützenband in grün-weiß (3-fädrige Kordel in grün-weiß) - Tschakostutzen in grün-weiß - Eichenemblem in Gold |
Schulterstücke: | dunkelgrüne 40 mm breite mit einer 6 mm hoch aufliegenden geflochtenen Rundschnur - 2 große goldene Rangsterne mit Goldknopf | |
Revers: | je 1 Eichenlaubemblem in Gold | |
Oberstleutnant | Schützenmütze | 35 mm breites geflochtenes Mützenband in grün-weiß (3-fädrige Kordel in grün-weiß) - Tschakostutzen in grün-weiß - Eichenemblem in Gold |
Schulterstücke | dunkelgrüne 40 mm breite mit einer 6 mm hoch aufliegenden geflochtenen Rundschnur- 1 großer goldener Rangstern mit Goldknopf | |
Revers: | je 1 Eichenlaubemblem in Gold | |
Hauptman | Schützenmütze | breites geflochtenes Mützenband in grün-weiß - Tschakostutzen in grün-weiß - Eichenemblem in Gold |
Schulterstücke | dunkelgrüne 40 mm breite 2-reihige Rundschnur - in der Mitte geflochten - mit 2 goldenen Rangsternen mit Goldknopf | |
Revers: | je 1 Eichenemblem in Gold | |
Oberleutnant | Schützenmütze | breites geflochtenes Mützenband in grün-weiß - Eichenemblem in Gold |
Schulterstücke | dunkelgrüne 40 mm breite 2-reihige Rundschnur in der Mitte geflochten - mit 1 goldenen Rangstern mit Goldknopf | |
Revers: | je 1 Eichenlaubemblem in Gold | |
|
Leutnant | Schützenmütze | breites geflochtenes Mützenband in grün-weiß - Eichenemblem in Gold |
Schulterstücke | dunkelgrüne 40 mm breite 2-reihige Rundschnur - in der Mitte geflochten - mit 1 Goldknopf | |
Revers: | je 1 Eichenlaubemblem in Gold | |
Hauptfeldwebel | Schützenmütze | schmale geflochtene Mützenkordel in grün-weiß - Eichenlaub - Eichenemblem in Silber |
Schulterstücke | dunkelgrüne 35 mm breite 4-streifige Soutache, mit 3 silbernen Rangsternen und 1 schwarzen Knopf | |
Revers: | je 1 Eichenlaubemblem in Silber | |
Ärmel | zusätzlich werden an jedem Ärmel zwei silberne „Kolbenringe“ getragen. Seit dem 24.06.2002 tragen die Kompanie-Feldwebel auf der rechten Schulter eine goldgelbe Spieß-Kordel |
Feldwebel | Schützenmütze | schmale geflochtene Mützenkordel in grün-weiß - Eichenlaub - Eichenemblem in Silber |
Schulterstücke | dunkelgrüne 35 mm breite 4-streifige Soutache, mit 2 silbernen Rangsternen und 1 schwarzen Knopf | |
Revers: | je 1 Eichenlaubemblem in Silber | |
Unteroffizier | Schützenmütze | schmale geflochtene Mützenkordel in grün-weiß - Eichenlaub - Eichenemblem in Silber |
Schulterstücke | dunkelgrüne 35 mm breite 4-streifige Soutache mit 1 silbernen Rangstern und 1 schwarzen Knopf | |
Revers: | je 1 Eichenlaubemblem in Silber | |
Schütze | Schützenmütze | schwarzes Plastikmützenband |
Schulterstücke | dunkelgrüne 30 mm breite 4-streifige Soutache | |
Revers: |
09. Auszeichnungen, Orden und Ehrenzeichen
09.1 Allgemeines
Die allgemeine Zuständigkeit für Vorschläge, Beantragung und Verleihung ist geregelt in der
Grundsatzordnung zur organisatorischen Gliederung sowie Aufgabenverteilung
an einzelne Funktionsträger der Bruderschaft
in der jeweils gültigen Fassung.
Hinsichtlich des Tragens von Auszeichnungen, Orden und Ehrenzeichen an der Schützenuniform sollten zudem folgende Grundsätze beachtet werden:
1. Orden, Auszeichnungen und Ehrenzeichen sind im Regelfall auf der linken Seite der Uniformjacke
zu tragen.
2. Am linken und eventuell auch rechten Revers der Uniformjacke werden Btl.Anstecker, Kp.Anstecker
und sog. Freundschaftsanstrecker getragen.
3. Die rechte Seite der Uniformjacke ist vorbehalten für das St. Sebastianus Ehrenschild und den
kleinen und großen Stern (Auszeichnungen des BHDS), sowie den Bataillonsverdienstorden.
09. Auszeichnungen, Orden und Ehrenzeichen
09.1 Allgemeines
Die allgemeine Zuständigkeit für Vorschläge, Beantragung und Verleihung ist geregelt in der
Grundsatzordnung zur organisatorischen Gliederung sowie Aufgabenverteilung
an einzelne Funktionsträger der Bruderschaft
in der jeweils gültigen Fassung.
Hinsichtlich des Tragens von Auszeichnungen, Orden und Ehrenzeichen an der Schützenuniform sollten zudem folgende Grundsätze beachtet werden:
1. Orden, Auszeichnungen und Ehrenzeichen sind im Regelfall auf der linken Seite der Uniformjacke
zu tragen.
2. Am linken und eventuell auch rechten Revers der Uniformjacke werden Btl.Anstecker, Kp.Anstecker
und sog. Freundschaftsanstrecker getragen.
3. Die rechte Seite der Uniformjacke ist vorbehalten für das St. Sebastianus Ehrenschild und den
kleinen und großen Stern (Auszeichnungen des BHDS), sowie den Bataillonsverdienstorden.
09.2 Auszeichnungen, Orden und Ehrenzeichen des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BHDS)
Grundlage für die Verleihung von Auszeichnungen, Orden und Ehrenzeichen des BHDS bildet die vom Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften erlassene
Ordnung für die Verleihung von Auszeichnungen, Orden und Ehrenzeichen
in der jeweils gültigen Fassung.
Vorschläge dazu sind dem geschäftsführenden Btl.Vorstand (möglichst bis März/April eines jeden Jahres) zuzuleiten.
09.3 Auszeichnungen, Orden und Ehrenzeichen der St. Hubertus-Schützenbruderschaft Hövelhof e.V.
09.3.1 Bataillonsverdienstorden
Grundlage für die Verleihung des Bataillonsverdienstordens sind die Richtlinien zur Verleihung des Bataillonsverdienstordens in der Fassung des Beschlusses des Btl.Vorstandes vom 09.04.2002. Wortlaut dieser Richtlinien:
Grundsatz:
Der Bataillonsverdienstorden ist eine vereinsinterne Auszeichnung der St. Hubertus-Schützenbruderschaft Hövelhof e.V.
Die Auszeichnung erfolgt an Mitglieder der Bruderschaft, die im Besitz des „Hohen Bruderschaftsordens“ (HBO) sind und sich ausnahmslos in jahrelanger, überragender Weise außerordentliche Verdienste für die Bruderschaft erworben haben. Sie sollten beispielgebende Vorbilder auch im menschlichen Bereich sein. Die Ideale unseres Bundes – Glaube, Sitte und Heimat – sollten sich auch in der Lebensführung wiederfinden. Dazu gehört zum Beispiel auch der aktive Einsatz im kirchlichen Bereich.
Anträge zur Verleihung können aus Kompanie- und Bataillonsvorstand kommen. Über die Verleihung entscheidet der erste Brudermeister und der Präses im Einvernehmen mit dem gesetzlichen Vorstand.
Auszeichnung und Urkunde werden durch den ersten Brudermeister und dem Präses zu einem besonderen Anlass vorgenommen. Im Falle der Verhinderung des ersten Brudermeisters oder des Präses erfolgt die Übergabe mit dem zweiten Brudermeister.
09.3.2 Kompanieverdienstorden
Grundlage für die Verleihung des Kompanieverdienstordens sind die Richtlinien zur Einführung des Kompanieverdienstordens in der Fassung des Beschusses des Btl.Vorstandes vom 03.12.1991. Wortlaut dieser Richtlinien:
Aktive Mitglieder der St. Hubertus-Schützenbruderschaft Hövelhof e.V. können für herausgehobene Verdienste um die Belange einer Kompanie durch Verleihung eines Kompanie-Verdienstordens besonders geehrt werden. Für die Einführung und Verleihung des Kompanie-Verdienstordens geltenden folgende Grundsätze:
Der Kompanie-Verdienstordnen wird einheitlich für alle Kompanien eingeführt und ohne besondere Urkunde verliehen. Es darf je angefangene 100 Mitglieder einer Kompanie jährlich maximal 1 Kompanie-Verdienstorden verliehen werden. Das zugestandene Maximalkontingent sollte nicht in jedem Fall ausgeschöpft werden. Vorschläge zur Verleihung sind an den jeweiligen Kompaniechef zu richten. Die Entscheidung über die Verleihung liegt beim jeweiligen Kompaniechef. Der Kompaniechef unterrichtet den Btl.Vorstand über erfolgte Verleihungen..
09.3.3 Ehrenzeichen für langjährige Mitgliedschaft
Vom Bataillon werden langjährige Mitglieder mit einem Ehrenzeichen für langjährige Mitgliedschaft ausgezeichnet. Ehrenzeichen für langjährige Mitgliedschaft werden erstmals nach 25-jähriger Mitgliedschaft und dann nach 40-, 50-, 60-, 65-, 70-, 75-jähriger Mitgliedschaft pp. verliehen.